Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie in der „10-Punkte-Agenda: Bildung, Betreuung und Zukunftschancen in der Pandemie sichern“ angekündigt, bleibt ein freiwilliges Wiederholen in diesem Schuljahr 2020/2021 (und in den beiden kommenden Schuljahren 2021/2022 und 2022/2023) unberücksichtigt. Die Versetzungen bleiben, aber ein freiwilliges Wiederholen wird erleichtert und nicht auf die Schulzeit angerechnet.

Sollten Sie zusammen mit Ihrem Kind über ein freiwilliges Wiederholen nachdenken, so wenden Sie sich bitte an die jeweilige Klassenleitung für weitere Informationen.

Die Fristen (ursprünglich 01.04.2020) wurden pandemiebedingt verlängert.

Ein formloser Antrag auf freiwilliges Zurücktreten muss bis zum 01. Juni 2021 (Abschlussklassen bis zum 01. Mai 2021) gestellt sein.