Elterninformation für Fahrschüler!

ab Freitag, den 21.05.2021 ist die FFP2-Maskenpflicht im Öffentlichen Nah- und Fernverkehr aufgehoben!

Im Öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie in Taxis und in der Schülerbeförderung entfällt im Kreisgebiet zudem die Pflicht, FFP2-Masken zu tragen.

Auch einfache medizinische Masken, sogenannte OP-Masken, reichen wieder aus.

Masken⋅pflicht
An Orten mit vielen Menschen muss jeder eine Maske tragen.
Jeder muss eine OP-Maske oder FFP 2-Maske tragen.
Stoff-Masken darf man nicht tragen.
Hier muss jeder eine Maske tragen:
 Supermarkt
 Supermarkt und Parkplatz
 Bus
 Zug
 Taxi
 Schule
 Arzt
 Krankenhaus
 Ausländerbehörde
Im Bus, Zug oder Taxi muss jeder eine OP-Maske oder eine FFP2-
Maske tragen.
Das gilt auch für Kinder und Jugendliche.
Beispiel:
Kinder und Jugendliche müssen eine OP-Maske oder eine FFP2-
Maske tragen, wenn sie mit dem Bus oder dem Zug zur Schule fahren,.


 

ab sofort gilt in den Bussen die Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske (oder KN95/N95-Maske).

Für die im Szenario B verbleibenden Fahrschülerinnen und -schülern gilt, dass sie nunmehr in Bussen und Bahnen sowie in der Schülerbeförderung stets eine FFP2-Maske (oder vergleichbar, d.h. KN95 der N95) tragen müssen. Die sog. OP-Maske reicht in Hochinzidenzkommunen nicht mehr aus. Sofern FFP2-Masken nicht in Kindergröße erhältlich sind, kann hilfsweise die Erwachsenengröße verwendet werden.